Ratgeber für Bauherren
Was kostet eine archäologische Grabung?
Eine ehrliche Antwort vorab: Das weiß vorher niemand genau, denn die Kosten hängen vor allem davon ab, was im Boden liegt. Hier erfahren Sie, wovon der Preis abhängt, was in einem Angebot steht und wie Sie als Bauherr die Kosten im Griff behalten.
Erste Anlaufstelle
Für alle Fragen zu Erlaubnis, Bescheid und Auflagen ist Ihre Untere Denkmalschutzbehörde zuständig – je nach Ort das Landratsamt oder die Stadt. Fachlich beteiligt ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Bitte klären Sie Rechtsfragen zuerst dort; wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Auflagen.
Wer zahlt?
In Bayern trägt grundsätzlich der Bauherr die Kosten für die Voruntersuchung, die Ausgrabung und die Dokumentation, soweit ihm das zuzumuten ist (Art. 7 Abs. 1 BayDSchG). Wird ein Bodendenkmal nur vermutet, klärt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das bei privaten Bauherren, Vereinen, landwirtschaftlichen Betrieben und Kommunen oft zunächst selbst, meist kostenlos. Ob das bei Ihnen so ist, steht häufig schon im Bescheid. Sonst erfahren Sie es bei Ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde.
Wovon die Kosten abhängen
- Größe der Fläche und Tiefe der Bodeneingriffe. Je mehr Boden bewegt wird, desto mehr muss begleitet und untersucht werden.
- Anzahl und Art der Befunde. Einfache Gruben und Pfostenlöcher gehen schnell. Aufwendiger sind Gräber und Sonderbefunde wie Brunnen, Latrinen und Öfen.
- Boden und Wetter. Schwere, nasse oder steinige Böden verlangsamen die Arbeit. Bei Frost oder Starkregen muss die Fläche geschützt werden.
- Funde. Viele Funde bedeuten mehr Arbeit beim Waschen, Beschriften und Verpacken für die Abgabe.
- Zeitdruck. Wenn der Bau schnell weitergehen soll, setzen wir mehr Leute gleichzeitig ein.
Was in einem Angebot steht
- Personal: Projektkoordination, wissenschaftliche und technische Grabungsleitung, Facharbeiter
- Vermessung: Einmessen der Fläche, der Befunde und der Funde mit GNSS oder Tachymeter
- Ausgrabung: Freilegen und Bergen der Befunde von Hand
- Dokumentation: Fotos, Zeichnungen, Beschreibungen und Listen nach den Vorgaben des Landesamts, einschließlich Digitalisierung der Pläne und Zeichnungen
- Fundbearbeitung: Waschen, Beschriften, Aufnahme in die Funddatenbank, Digitalisierung, Verpacken und Abgabe der Funde
- Bericht: technischer und wissenschaftlicher Abschlussbericht für die Behörde
- Bagger: stellt meist der Bauherr oder die Baufirma, auf Wunsch organisieren wir ihn
Festpreis oder nach Aufwand?
Begleitung mit Tagespauschale. Die Aufsicht beim Oberbodenabtrag rechnen wir mit einer festen Tagespauschale ab. Sie wissen also vorab, was jeder Tag kostet.
Festpreis für die Ausgrabung. Erst nach dem Oberbodenabtrag ist sichtbar, was im Boden liegt. Dann können wir die Ausgrabung zum Festpreis anbieten: Sie kennen den Betrag vorab, das Risiko liegt bei uns. Für private Bauherren und Bauträger mit festem Budget ist das meist die bessere Wahl.
Nach Aufwand. Alternativ rechnen wir die tatsächlich geleisteten Tage ab. Das ist fair, wenn wenig im Boden liegt, aber das Risiko trägt der Bauherr.
So sparen Sie
- Beratung der Denkmalschutzbehörden nutzen. Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt beraten Bauherren kostenlos, auch dazu, welcher Untersuchungsumfang wirklich nötig ist.
- Früh anfragen – am besten, sobald der Bescheid da ist.
- Bodeneingriffe klein halten – flache Gründung oder Leitungen im bestehenden Graben verringern den Umfang.
- Termine abstimmen – Bagger und Archäologie zur selben Zeit vor Ort spart Stillstand.
- Teilflächen freigeben lassen – oft kann auf einem Teil schon gebaut werden.
- Umplanen oder überdecken – ohne Keller bauen oder die Fläche aufschütten kann günstiger sein als ausgraben.
Mehr zum Ablauf lesen Sie im Ratgeber Bescheid mit archäologischer Auflage – was tun?
Häufige Fragen
Kann ich die Kosten der Grabung von der Steuer absetzen?
Das hängt von Ihrer Situation ab und ist eine Frage für Ihren Steuerberater. Wir können dazu nichts versprechen, stellen aber auf Wunsch eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Leistungen.
Gibt es Zuschüsse für archäologische Untersuchungen?
Ob und welche Zuschüsse es in Ihrem Fall gibt, erfahren Sie bei Ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde. Lassen Sie sich dort beraten, am besten bevor Sie eine Grabungsfirma beauftragen.
Muss ich auch zahlen, wenn nichts gefunden wird?
Ja, die Aufsicht beim Oberbodenabtrag kostet auch dann. Findet sich nichts, bleibt es aber dabei: Die Fläche wird freigegeben, und es fallen keine weiteren Grabungskosten an.
Kann ich die Grabung selbst machen oder meine Bauarbeiter hinschicken?
Nein. Die Denkmalschutzbehörden verlangen eine qualifizierte Fachfirma mit archäologischer Grabungsleitung. Ihre Baufirma kann aber den Bagger stellen und mit uns Hand in Hand arbeiten.
Kostenlose Erstberatung
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – über das Anfrageformular oder an info@archdienst.de – und wir rufen Sie an. Haben Sie Bescheid und Lageplan schon, hängen Sie beides gleich an; dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot.
Checkliste: Was Sie für Ihre Anfrage bereithalten (PDF, 1 Seite)
Telefon 08427 9851810 · Einsatz in Ober- und Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Mittel- und Oberfranken.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Bescheid und die Vorgaben der zuständigen Behörden. Stand: November 2026.